Die Kosten einer Psychotherapie werden bei bestehender Indikation in voller Höhe von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel übernehmen privaten Krankenversicherungen und der Beihilfeträger die Kosten für Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Bei Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe können Sie sich konkret informieren, in welchem Umfang die Kosten der Psychotherapie übernommen werden.
Selbstzahlung
Sie haben die Möglichkeit, die Behandlungskosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall entfällt das Antragsverfahren und es erfolgt keine Meldung an die Krankenversicherung. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Sitzungen von je 50 Minuten werden nach der GOP mit 109,30 EUR abgerechnet. Sie erhalten eine private Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen.